Sterbefall
Sie müssen Abschied nehmen von einem lieben Menschen?
Manchmal erschreckt der Tod und verändert das Leben der Angehörigen in wenigen Minuten. Manchmal kündigt er sich am Ende eines langen Lebens auch an. Wir wollen Ihnen in dieser Situation beistehen.
Als Christen glauben wir, dass mit dem Tod unser irdisches Leben zwar sein Ende gefunden hat, wir aber über den Tod hinaus bei Gott geborgen sind. Jesus Christus hat den Tod besiegt. In diesem Glauben an eine Auferstehung verabschieden wir uns vom Verstorbenen.
Wer ist zuständig?
Zuständig für die kirchliche Bestattung Ihrer Angehörigen ist der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde, in der der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war.
Was ist, wenn der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war?
In der Regel respektieren wir den Willen des Verstorbenen, den er mit seinem Austritt aus der Kirche zum Ausdruck gebracht hat. Damit hat er zu erkennen gegeben, dass er kirchliche Handlungen für sich ablehnt, auch die kirchliche Begleitung im Falle des Todes. Freie Redner können hier einen würdigen, dem Verstorbenen entsprechenden Rahmen schaffen. Eine kirchliche Bestattung von Nicht-Kirchenmitgliedern ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und darf nicht dem zu Lebzeiten geäußerten Willen des Toten widersprechen.
Trauerfeier
Vieles muss relativ rasch geklärt werden, die Art der Bestattung (Beerdigung oder Einäscherung), Traueranzeige, Benachrichtigung von Verwandten und Bekannten. Einiges davon kann hier das Bestattungsinstitut abnehmen. Für die kirchliche Bestattung nehmen Sie selbst oder das Bestattungsinstitut mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt auf. Dann kann in Absprache der Termin für die Bestattung festgelegt werden. Pfarrerin Plößel / Pfarrer Rambo vereinbaren mit Ihnen dann einen Termin für das Beerdigungsgespräch. Hierbei kann die Trauerfeier besprochen und alle Fragen geklärt werden.
Gedenken der Verstorbenen
Im Gottesdienst am Sonntag nach der Bestattung wird in den Fürbitten des / der Verstorbenen und seiner / ihrer Angehörigen gedacht. Zu diesem Gottesdienst sind Sie herzlich eingeladen.
Am Ende des Kirchenjahres wird noch einmal ganz besonders aller Verstorbenen des vergangenen Jahres gedacht. Ihre Namen werden verlesen und für jede / jeden eine Kerze entzündet. Zu diesem Gottesdienst werden Sie als Angehörige ganz herzlich eingeladen